/wiki/spaces/KUN/overview 4 Bund 4.1 Gesetze
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Link zum Rechtstext | Elektro- und Elektronikgerätegesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz ist die deutsche Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie zur Regelung des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Es regelt die Entsorgung und Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten und legt |
Anforderungen an die Produktverantwortung |
für Elektro- und Elektronikgeräte nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) fest. Es bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten |
und darüber hinaus die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren |
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und dadurch die Effizienz der Ressourcennutzung zu verbessern. Um diese abfallwirtschaftlichen Ziele zu erreichen, soll es das Marktverhalten der Verpflichteten regeln. Es gilt für Elektro- und Elektronikgeräte, die unter eine der folgenden Kategorien fallen:
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Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | Abfall_Sum_Getrennthaltung; Abfall_SumAllg; Abfall_SumMitteilung; F1_SumAbf; F1_SumBeauft; F2_SumAbf; ProdS_SumBescha; ProdS/Entw_Sum_Produktveranwortung; ProdS/EntwSum_Registrierung E-Geräte, Batterien, Verpackungen; ProdS/EntwSum_Rücknahme |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. November 2024 |