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Die Februarausgaben unserer Reports stehen unseren Kunden ab sofort zur Verfügung.
Im eco Compliance Report hielt der Monat Februar vor allem die Gefahrgutbeauftragten auf Trab – insbesondere wenn Sie Gefahrgut auf See und zur Luft verschicken, sind gleich drei Beiträge (GGVSee, IATA und IMDG-Code 2018) unserer aktuellen eco Compliance Report-Ausgabe für Sie interessant.
Die weiteren von uns gemeldeten Änderungen betreffen im Wesentlichen die Chemiebranche, genauer die Farben- und Lacke-Industrie, für die es eine neue Beschränkung in der REACH-Verordnung gibt, die Hersteller von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln (aktuelle Übersichten von Zulassungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und Verordnung (EU) Nr. 528/2012) sowie die Betreiber von Chloralkalielektrolysen, die von der kommenden Novelle der Abwasserverordnung tangiert sind.
Für Hersteller von Lebensmitteln sollten sowohl unsere beiden Beiträge zur Änderung der Unionsliste der zugelassenen Aromastoffe als auch unsere Ausführungen zur neuen Verordnung (EU) Nr. 2015/2283 über neuartige Lebensmittel von Interesse sein.
Im Gegensatz dazu hält unser In unserem Legal Compliance Report im melden wir im Monat Februar lediglich zwei kleine, aber relevante Änderung für Sie bereit. Wie auch bereits letzten Monat gibt es erneut Modifikationen bei der Abgabenordnung. Aufgrund eines Gesetzesentwurfs zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wird auch sie - wieder einmal - geändert. Daneben hat sich diesen Monat nur noch im IT-Recht eine Änderung beim Änderungen. Hierbei handelt es sich zum einen um den Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahren, mit dem vor allem die Abgabenordnung erneut modifiziert wird, und zum anderen, das IT-Recht betreffend, um eine Neuerung beim Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen ergeben.