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Kurzbezeichnung | Abfallentsorgungs- und Abfallentsorgungsgebührensatzung |
Bezeichnung | Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Blomberg vom 22. Januar 2014 und Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Blomberg vom 22. Dezember 2000 |
Rechtsebene | Blomberg |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Satzung über die Abfallentsorgung bestimmt, dass der Abfallwirtschaftsverband Lippe und die Stadt Blomberg die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung gemeinsam betreiben. Sie regelt unter anderem das Anschluss- und Benutzungsrecht sowie den Anschluss- und Benutzungszwang. Die Gebührensatzung über die Abfallentsorgung berechtigt die Stadt Blomberg, für die Benutzung der Abfallentsorgung (Einsammeln, Befördern, Behandeln, Lagern und Ablagern der Abfälle) von den Anschlussnehmern öffentlich-rechtliche Gebühren zu erheben. Sie legt insbesondere die Gebührenbemessung und die Gebührenpflichtigen fest. |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Abfallentsorgungssatzung |
URL-Adresse | http://www.03_01_00.PDF (blomberg-lippe.net/fileadmin/pdf/ortsrecht/Kaemmerei-und-Finanzen/1-Abfallentsorgung.pdfde) |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Abfallentsorgungsgebührensatzung |
URL-Adresse | httphttps://www.blomberg-lippe.net/fileadmin/pdf/ortsrecht/Kaemmerei-und-Finanzen/3-Gebuehrensatzung_Abfallentsorgung.pdfde/loadDocument.phtml?FID=3739.259.1&Ext=PDF |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung |
URL-Adresse | |
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Gesetzl. Kurzzeichen |