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Link zum Rechtstext | Umweltinformationskostenverordnung | ||
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Kostenverordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Landes-Umweltinformationsgesetzes vom 14. Juli 2006 | ||
Kerninhalte | Für Diese Verordnung bestimmt, das für die Übermittlung von Informationen aufgrund des Landes-Umweltinformationsgesetzes werden Umweltinformationsgesetzes Kosten erhoben werden. Die Sie regelt die gebührenpflichtigen Tatbestände, die Höhe der Gebühren sowie die Auslagen ergeben sich aus dem anliegenden Kostenverzeichnis, das Bestandteil dieser Verordnung ist. | URL-Adresse | http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-UIKostVMV2006rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lrund Auslagen sowie Befreiungen und Ermäßigungen. |