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Kurzbezeichnung

Entwässerungssatzung Oberhausen

Bezeichnung

Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde

Entwässerungssatzung der Stadt Oberhausen vom 18. Dezember 2006

Rechtsebene

Oberhausen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung

legt fest

bestimmt, dass die

Gemeinde Oberhausen zur Abwasserbeseitigung für ihr Gemeindegebiet eine Entwässerungsanlage als öffentliche Einrichtung betreibt. Die Stadt stellt

Stadt Oberhausen zum Zweck der Abwasserbeseitigung die erforderlichen dezentralen und zentralen Anlagen als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellt (öffentliche Abwasseranlagen).

Diese Abwasseranlagen bilden eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit. Art, Lage und Umfang der öffentlichen Abwasseranlagen sowie den Zeitpunkt ihrer Herstellung, Erweiterung, Erneuerung, Änderung, Sanierung oder Beseitigung bestimmt die Stadt im Rahmen der ihr obliegenden Abwasserbeseitigungspflicht.Zudem ist in der Entwässerungssatzung die Beitrags- und Gebührenerhebung geregelt

Sie berechtigt die Stadt, unter anderem für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage Benutzungsgebühren – getrennt für die Beseitigung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers – zu erheben und legt die jeweiligen Gebührenmaßstäbe fest.

Rechtsnorm-Links

 


Bezeichnung

Gemeinde

Stadt Oberhausen

URL-Adresse

http://www8.
1 (oberhausen.de
/Ortsrecht_Internet/pdf-dokumente/130802_2Aes_Entwaesserungssatzung_181206.pdf

 

 

Gesetzl. Kurzzeichen
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