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Link zum Rechtstext | Regeln zur Baustellenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Kerninhalte | Diese Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen beschreibt Bauvorhaben, die den Vorschriften der DruckLV unterliegen und bei denen der Arbeitsdruck in der Arbeitskammer 2,0 bar, jedoch nicht 3,6 bar übersteigt |
URL-Adresse
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URL-Adresse
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/t_regeln/rab/rab20/25_ges.htm