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Gesetzl. Kurzzeichen
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Info |
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Die Regel wurde aufgehoben! |
Link zum Rechtstext | BGR/GUV-R 241 (alt) |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Regel gilt für das Verwenden, Aufbewahren, Vernichten, den innerbetrieblichen Transport, das Überlassen und die Empfangnahme von Sprengstoffen, Zündmitteln und Anzündmitteln bei Sprengarbeiten->
Sie gilt auch für das Beseitigen von Versagern. |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | DGUV |
URL-Adresse | http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/113-016.pdf |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Umwelt-Online |
URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/uvv/r100/113_016ges.htm |