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Note |
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Die Verordnung ist seit dem 31.12.2020 nicht mehr gültig. |
Link zum Rechtstext | Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Sie bestimmt, dass In den gemeinsamen Ausschreibungen nur Gebote für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen abgegeben werden können, für die die Marktprämie durch Ausschreibungen ermittelt wird. |
Bezeichnung
buzer.de
URL-Adresse
http://www.buzer.de/GemAV_Verordnung_zu_gemeinsamen_Ausschreibungen.htm
Bezeichnung
REVIEW 01.09.2017 (Art. 2)
URL-Adresse
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Januar 2021 |