7.2 DGUV Informationen (ehemals BGI, GUV-I)
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Link zum Rechtstext | GUV-I 8602 (alt) |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Führen von Triebfahrzeugen (Ausgabe Juni 2004) |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Information findet Anwendung beim Führen von Triebfahrzeugen sowie bei zugehörigen Tätigkeiten im Eisenbahnbetrieb. Sie erläutert die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen der Unfallverhütungsvorschrift „Eisenbahnen" (DGUV Vorschrift 72). |