Link zum Rechtstext | Umweltinformationskostenverordnung | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Kostenverordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Landes-Umweltinformationsgesetzes | |
Kerninhalte | Für die Übermittlung von Informationen aufgrund des Landes-Umweltinformationsgesetzes werden Kosten erhoben. Die gebührenpflichtigen Tatbestände, die Höhe der Gebühren sowie die Auslagen ergeben sich aus dem anliegenden Kostenverzeichnis, das Bestandteil dieser Verordnung ist. | URL-Adresse | http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-UIKostVMV2006rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr