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Neue amtliche Bezeichnung ab 1. Januar 2017: Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung von Zahlungen für Strom aus erneuerbaren Energien

Link zum Rechtstext

Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung von Zahlungen für Strom aus erneuerbaren Energien (vormals Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien) vom 11. Juli 2016

Kerninhalte

Im Interesse einer besseren regionalen Zusammenarbeit und einer stärkeren Angleichung der Rahmenbedingungen in den europäischen Strommärkten, insbesondere mit den an das Gebiet von Deutschland angrenzenden Mitgliedstaaten der EU, regelt diese Verordnung die grenzüberschreitende Ausschreibung des Zahlungsanspruchs für Strom aus Freiflächenanlagen, die sich im Bundesgebiet oder im Staatsgebiet eines anderen Mitgliedstaats der EU befinden.

Sie ist anzuwenden für

  • gemeinsame Ausschreibungen,
  • geöffnete nationale Ausschreibungen (mit Ausnahme von Teil 6) und
  • geöffnete ausländische Ausschreibungen (mit Ausnahme der Teile 2 bis 5 und 8).