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BGR 140 (alt)

Bezeichnung

Einsatz von Steigbolzen und Steigbolzengängen (Ausgabe Januar 2002)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf Steigbolzen und Steigbolzengänge an>

  • Gittermasten,
->
  • Betonmasten,
->
  • Stahlvollwandmasten,
->
  • Stahlrohrmasten,
->
  • Portalmasten und Portalen.

Sie findet keine Anwendung auf ->

  • Antennentragwerke aus Stahl,
->
  • bauliche Anlagen, die unter den Anwendungsbereich der BG-Regeln „Turm und Schornsteinbau" fallen,
->
  • Steigeisen und Steigeisengänge.

Sie zeigt beispielhafte Lösungen zur Ausführung und zum Einbau von Steigbolzen an Freileitungsmasten auf und gibt Erläuterungen zu den Anforderungen an Verkehrswege auf Freileitungen.

Bezeichnung

DGUV

URL-Adresse

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgr140.pdf