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Link zum Rechtstext

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Weingesetz

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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Weingesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2011

Link zum Rechtstext

Weingesetz

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt den Anbau, das Verarbeiten, das Inverkehrbringen und die Absatzförderung von Wein und sonstigen Erzeugnissen des Weinbaus.

Es gilt grundsätzlich nicht für das Verarbeiten und das Inverkehrbringen von ->

  • Weintrauben, die nicht zur Herstellung von Erzeugnissen bestimmt sind,
->
  • Traubensaft,
->
  • konzentriertem Traubensaft und
-> Weinessig.

Bezeichnung

buzer.de

URL-Adresse

http://www.buzer.de/gesetz/2656/index.htm

Bezeichnung

Umwelt-Online

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/lebensmt/lebensmb.ges/weing_ges.htm
  • Weinessig.