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Kurzbezeichnung

Abwassersatzung (einschließlich Abwasserbeitrag und -gebühren)

Bezeichnung

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 3. Juli 1989

Rechtsebene

Tuttlingen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Tuttlingen die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als eine öffentliche Einrichtung unter dem Namen „Eigenbetrieb Stadtentwässerung Tuttlingen" betreibt. Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass das Abwasser über eine Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert) wird. Sie regelt neben Anschluss und Benutzung Grundstücksanschlüsse und Grundstücksentwässerungsanlagen sowie den Abwasserbeitrag und die Abwassergebühren.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Tuttlingen

URL-Adresse

https://www.tuttlingen.de/ceasy/modules/ebs/main.php?view=publish&item=statute&id=32

 

 

Gesetzl. Kurzzeichen