/wiki/spaces/KUN/overview 4 Bund 4.1 Gesetze
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Link zum Rechtstext | Elektro- und Elektronikgerätegesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz ist die deutsche Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie zur Regelung des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Es regelt die Entsorgung und Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten und legt die Anforderungen an die Produktverantwortung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes für Elektro- und Elektronikgeräte nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) fest. Es bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten . Ein weiteres Ziel ist die Wiederverwendung/stoffliche und darüber hinaus die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren . Darüber hinaus beschränkt es den Anteil bestimmter gefährlicher Stoffe wie beispielsweise Blei oder Quecksilber in neu konzipierten und produzierten Geräten, um den Eintrag von Schadstoffen aus Elektro- und Elektronikgeräten in Abfälle zu verringern.und dadurch die Effizienz der Ressourcennutzung zu verbessern. Um diese abfallwirtschaftlichen Ziele zu erreichen, soll es das Marktverhalten der Verpflichteten regeln. Es gilt für Elektro- und Elektronikgeräte, die unter eine der folgenden Kategorien fallen:
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Tags | ElektroGesetz; Elektrogesetz; EElektronikgerätegesetz; EElektronikgeräteGesetz; EElektronikgeräteG; EElektroGG; EElektroGGesetz; ElektroElektronikGeräteGesetz; ElektroElektronikGerätegesetz |
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