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VwV Bodenmaterial BW

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Verwaltungsvorschrift Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial

Bezeichnung/
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Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial vom 14. März 2007

Kerninhalte

Diese Verwaltungsvorschrift gilt für Bodenmaterial, das als Abfall nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz einzustufen ist und in>

  • bodenähnlichen Anwendungen unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht, z. B. zur Verfüllung von Abgrabungen und für landschaftsbauliche Maßnahmen sowie
->
  • technischen Bauwerken verwertet werden soll.

Sie gilt nicht für ->

  • Bodenmaterialien, die nach der Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht eingebracht werden sollen,
->
  • Gleisschotter, der als Abfall angefallen ist,
->
  • Erdbewegungen bei der Herstellung von Verkehrsbauten innerhalb der Baumaßnahme, z. B. im Zuge eines angestrebten Massenausgleichs.

Bezeichnung

Umwelt-Online

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/abfall/laender/bw/bodenverw_ges.htm

Bezeichnung

Landesrecht BW

URL-Adresse

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/g76/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=3&numberofresults=39&fromdoctodoc=yes&doc.id=VVBW-VVBW000011068&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint