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VwV Bodenmaterial BW |
Link zum Rechtstext |
Verwaltungsvorschrift Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial |
Bezeichnung/ |
Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial vom 14. März 2007 |
Kerninhalte |
Diese Verwaltungsvorschrift gilt für Bodenmaterial, das als Abfall nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz einzustufen ist und in > bodenähnlichen Anwendungen unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht, z. B. zur Verfüllung von Abgrabungen und für landschaftsbauliche Maßnahmen sowie -> technischen Bauwerken verwertet werden soll. Sie gilt nicht für -> Bodenmaterialien, die nach der Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht eingebracht werden sollen, -> Gleisschotter, der als Abfall angefallen ist, -> Erdbewegungen bei der Herstellung von Verkehrsbauten innerhalb der Baumaßnahme, z. B. im Zuge eines angestrebten Massenausgleichs. |
Bezeichnung |
Umwelt-Online |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/abfall/laender/bw/bodenverw_ges.htm |
Bezeichnung |
Landesrecht BW |
URL-Adresse |
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/g76/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=3&numberofresults=39&fromdoctodoc=yes&doc.id=VVBW-VVBW000011068&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint |
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