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Allgemeinverfügung Fahrwegbestimmung

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Allgemeinverfügung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Fahrwegbestimmung für die Beförderung von Gefahrgütern nach § 35 Abs. 3 GGVSEB vom 15. August 2014

Kerninhalte

Diese Allgemeinverfügung findet Anwendung auf entzündbare Gase der Klasse 2 und entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3.

Sie bestimmt den Fahrweg im Bereich des Landes Baden-Württemberg für die Beförderung dieser gefährlichen Güter.

Bezeichnung

Umwelt-Online

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/gefahr.gut/laender/bw/fw_ges.htm

Bezeichnung

Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg

URL-Adresse

http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16496/4_1.pdf