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Note

Neue amtliche Bezeichnung ab 1. Januar 2017: Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung von Zahlungen für Strom aus erneuerbaren Energien

Link zum Rechtstext

Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung von Zahlungen für Strom aus erneuerbaren Energien (vormals Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien) vom 11. Juli 2016vom 10. August 2017

Kerninhalte

Im Interesse einer besseren regionalen Zusammenarbeit und einer stärkeren Angleichung der Rahmenbedingungen in den europäischen Strommärkten, insbesondere mit den an das Gebiet von der Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Mitgliedstaaten der EUEuropäischen Union, regelt diese Verordnung die grenzüberschreitende Ausschreibung des Zahlungsanspruchs für Strom aus FreiflächenanlagenSolaranlagen und Windenergieanlagen an Land, die sich im Bundesgebiet oder im Staatsgebiet eines anderen Mitgliedstaats der EU Europäischen Union befinden.

Sie ist anzuwenden für
1. gemeinsame grenzüberschreitende Ausschreibungen,
2. geöffnete nationale Ausschreibungen (mit Ausnahme von Teil 6) und
3. geöffnete ausländische Ausschreibungen (mit Ausnahme der Teile 2 bis 5 und 8).