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Neue amtliche Bezeichnung ab 1. Januar 2017: Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung von Zahlungen für Strom aus erneuerbaren Energien |
Link zum Rechtstext | Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Im Interesse einer besseren regionalen Zusammenarbeit und einer stärkeren Angleichung der Rahmenbedingungen in den europäischen Strommärkten, insbesondere mit den an das Gebiet von der Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Mitgliedstaaten der EUEuropäischen Union, regelt diese Verordnung die grenzüberschreitende Ausschreibung des Zahlungsanspruchs für Strom aus FreiflächenanlagenSolaranlagen und Windenergieanlagen an Land, die sich im Bundesgebiet oder im Staatsgebiet eines anderen Mitgliedstaats der EU Europäischen Union befinden. Sie ist anzuwenden für |