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Das metallverarbeitende Gewerbe, welches von eco Compliance Kunden beispielsweise durch die Firmen Schletter GmbH, Feinguss Blank GmbH, Siemens AG und Chr. Mayr GmbH + Co. KG vertreten wird, unterliegt bestimmten Gefährdungen, die durch spezifische Vorschriften geregelt sind. Da die meisten Firmen innerhalb dieses Gewerbes von diesen Vorschriften betroffen sind, sollen diese nachfolgend anhand der Tätigkeit bzw. Gefährdung dazu gesammelt und beschrieben werden. Diese Sammlung wird nach und nach vervollständigt - gerne auch aufgrund Ihrer Hinweise. Bitte beachten Sie, dass die grundsätzlichen Pflichten (Gefährdungsbeurteilung, Prüfung von Arbeitsmitteln, Betriebsanweisung, Unterweisung etc.), die jede Firma zu erfüllen hat, nicht Bestandteil dieses Artikels sindim Rahmen dieses Artikels gezielt auf spezifische Rechtspflichten eingegangen wird. Der Artikel hat keinen Anspruch auf eine vollständige Erfassung bzw. Darstellung von Rechtspflichten.

Table of Contents

Schleifen von Aluminium und Magnesium

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  • § 19: Aufbewahrungspflicht für Prüfbescheinigungen

Lärm/Vibrationen

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung konkretisiert das Arbeitsschutzgesetz bezüglich der Gefährdungen von Beschäftigten durch Lärm oder Vibrationen. Sie definiert folgende grundsätzliche Pflichten:

  • § 3: Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
  • § 7: Ergreifung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Lärmexposition
  • § 8: Pflicht zur Bereitstellung (Arbeitgeber) und zum Tragen (Beschäftigte) von Gehörschutz
  • § 10: Ergreifung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Exposition durch Vibrationen
  • § 11: Unterweisung der Beschäftigten

Als Hilfestellung zur Umsetzung dieser Pflichten, können folgende Technische Regeln hinzugezogen werden:

ddd

 

 

 

 

Krane

inkl. Hebezeuge etc.

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