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Die Technischen Regeln TROS IOS konkretisieren die Anforderungen der OStrV.

TRGS 407 "Tätigkeiten mit Gasen - Gefährdungsbeurteilung"

Die TRGS 407 beschreibt,

  • auf welcher Grundlage von Informationen die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist,
  • welche wesentlichen Punkte bzw. Gefährdungen zu berücksichtigen sind, und
  • wie Parameter zur Auslegung von Arbeitsmitteln festzulegen sind.

Als Informationsbasis für die Gefährdungsbeurteilung sollten ausreichend Informationen über die Art des Gases bzw. seine Eigenschaften vorliegen. Um die Informationsermittlung zu erleichtern, teilt die TRGS 407 die Gase in Gruppen ein und macht in Anlage 1 für jede Gruppe detailliert Angaben zu ihren Eigenschaften.

TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten"

Die TRGS 528 beschreibt die konkreten Gefahren "Freisetzung partikelförmiger und/oder gasförmiger Gefahrstoffe" bei den unterschiedlichen Schweißverfahren und berücksichtigt auch werkstoffspezifische und arbeitsplatzspezifische Faktoren. Die Stoffe, die beim Schweißen je nach Verfahren entstehen können, werden in die drei Klassen:

  • atemwegs- und lungenbelastende Stoffe
  • toxische oder toxischirritative Stoffe
  • krebserzeugende Stoffe

eingeteilt. Für jedes Schweißverfahren ist in einer Tabelle das Risiko (niedrig bis sehr hoch) der Entstehung von Stoffen aus einer der drei Klassen dargestellt.

Haben Sie die relevanten Gefährdungen in Ihren Gefährdungsbeurteilungen abgedeckt?

TRGS 555

TRGS 725

 

 

 

 

Beizen

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