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  • BGI 5017 "Ladeeinrichtungen für Fahrzeugbatterien"

verwiesen.

 

 

 

Aufladen Batterien... Umgang Lösemittel...

 

 

Schweißen

 

 

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Schweißen

Schweißtätigkeiten bergen zwei Gefährdungen in sich, die durch:

  1. die optische Strahlung und dem
  2. Umgang mit Gefahrstoffen

auftreten. Es gilt dementsprechend folgende Vorschriften einzuhalten (bezüglich der allgemeinen Pflichten beim Umgang mit Gefahrstoffen siehe hier):

Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)

Die OStrV gilt zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch optische Strahlung aus künstlichen Strahlungsquellen. Sie betrifft insbesondere die Gefährdungen der Augen und der Haut. Sie fordert grundsätzlich:

  • § 3: Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • § 7: Ergreifung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Gefährdungen von Beschäftigten durch künstliche optische Strahlung
  • § 8: Regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten

Die Technischen Regeln TROS IOS konkretisieren die Anforderungen der OStrV.

TRGS 407

TRGS 528

TRGS 555

TRGS 725

 

 

 

 

Beizen

 

 

Lärm/Vibrationen

 

 

 

Krane

inkl. Hebezeuge etc.

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