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Note

Bek. d. BMAS v. 20. 8.2020:
Die Bekanntmachung zu Gefahrstoffen BekGS 408 „Anwendung der GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP­Verordnung“ wird aufgehoben.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Anwendung der GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung (Ausgabe Dezember 2009)

Link zum RechtstextBekGS 408

Kerninhalte

Diese Bekanntmachung erläutert Maßnahmen und Vorgehensweisen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die während der in der CLP-Verordnung genannten Übergangsfristen zu berücksichtigen sind. Sie unterstützt den Arbeitgeber während des Umstellungsprozesses, der sich aus der neuen Einstufung und Kennzeichnung ergibt, im Hinblick auf den Arbeitsschutz.

Die Bekanntmachung ist kein Leitfaden zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen.

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