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Note

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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Holzstaub

– Gesundheitsschutz

(Ausgabe

Juli 2009

Februar 2019)

Link zum Rechtstext

DGUV Information 209-044

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information fasst die Regelungen der TRGS 553 „Holzstaub“ vom August 2008 zusammen.Sie stellt dem Anwender anhand von Beispielen Informationen zur Verfügung, wie diese Regelungen in der Praxis umgesetzt werden können. Damit wird der Stand der Technik beim Absaugen und Aufsaugen von Holzstäuben beschriebenDGUV Information gilt für alle Betriebe, die Holz und Holzwerkstoffe – soweit dabei Holzstaub entsteht – bearbeiten oder verarbeiten, sowie für Tätigkeiten im Gefahrenbereich von Holzstäuben (z.B. Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen und -anlagen, Wechseln von Filterelementen, Einfahren in Silos).

Sie soll die Unternehmen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zu den Gesundheitsgefahren durch Holzstaub unterstützen.

Für holzbe- und -verarbeitende Unternehmen steht dabei die TRGS 553 „Holzstaub“ von August 2008 im Vordergrund.