Die Europäische Kommission hat am 20. Dezember 2016 weitere zentrale Bausteine der Energiewende auf den Weg gebracht. Neben der Genehmigung des EEG 2017 und des Windenergie-auf-See-Gesetzes habe die Europäische Kommission damit auch grünes Licht für die sogenannte Netzreserve gegeben, erläuterte das Bundeswirtschaftsministerium.
Höhe der Förderung wird künftig durch Ausschreibung am Markt ermittelt
Mit dieser Genehmigung könne das EEG 2017 wie geplant am 1. Januar 2017 in Kraft treten, so das Ministerium weiter. Damit herrsche Rechtssicherheit über das künftige Förderregime, das mit der Umstellung auf Ausschreibungen die Erneuerbaren Energien fit für den Markt und damit für die nächste Phase des Erneuerbaren-Ausbaus mache. Ab 2017 werde die Höhe der Förderung nicht mehr staatlich festgesetzt, sondern durch Ausschreibung am Markt ermittelt.
Netzreserve soll Stabilität des Stromnetzes sichern
Neben der Genehmigung des EEG 2017 und des Windenergie-auf-See-Gesetzes habe die Europäische Kommission jetzt den Startschuss für die sogenannte Netzreserve gegeben. Die Netzreserve sichere die Stabilität des Stromnetzes und damit die Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems. Sie sei zeitlich und größenmäßig an regionalen Netzengpässen orientiert. Zudem sei auch die Kostenerstattung für Anlagen in der Netzreserve angepasst und damit für die Praxis klar geregelt worden.