Blog from December, 2016

Mehrere Betreiber von Biogasanlagen sind mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen das EEG 2014 gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nahm die Beschwerden, die sich gegen die Deckelung der vollvergüteten Strommenge bei Bestandsbiogasanlagen und die Verschärfung der Voraussetzungen für den Erhalt des „Landschaftspflegebonus“ richteten, nicht zur Entscheidung an. Zwar entfalteten beide angegriffenen Neuregelungen eine unechte Rückwirkung, verletzten aber nicht das verfassungsrechtlich geschützte Vertrauen der Beschwerdeführer (Beschlüsse vom 20. September 2016, Az.: 1 BvR 1140/15, 1 BvR 1299/15 und 1 BvR 1387/15).

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Die Europäische Kommission hat am 20. Dezember 2016 weitere zentrale Bausteine der Energiewende auf den Weg gebracht. Neben der Genehmigung des EEG 2017 und des Windenergie-auf-See-Gesetzes habe die Europäische Kommission damit auch grünes Licht für die sogenannte Netzreserve gegeben, erläuterte das Bundeswirtschaftsministerium.

 

Höhe der Förderung wird künftig durch Ausschreibung am Markt ermittelt

Mit dieser Genehmigung könne das EEG 2017 wie geplant am 1. Januar 2017 in Kraft treten, so das Ministerium weiter. Damit herrsche Rechtssicherheit über das künftige Förderregime, das mit der Umstellung auf Ausschreibungen die Erneuerbaren Energien fit für den Markt und damit für die nächste Phase des Erneuerbaren-Ausbaus mache. Ab 2017 werde die Höhe der Förderung nicht mehr staatlich festgesetzt, sondern durch Ausschreibung am Markt ermittelt.

Netzreserve soll Stabilität des Stromnetzes sichern

Neben der Genehmigung des EEG 2017 und des Windenergie-auf-See-Gesetzes habe die Europäische Kommission jetzt den Startschuss für die sogenannte Netzreserve gegeben. Die Netzreserve sichere die Stabilität des Stromnetzes und damit die Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems. Sie sei zeitlich und größenmäßig an regionalen Netzengpässen orientiert. Zudem sei auch die Kostenerstattung für Anlagen in der Netzreserve angepasst und damit für die Praxis klar geregelt worden.
(Quelle: BMWi)
Dezember-Ausgaben Reports

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Alle zwei Jahre gibt es Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir informieren im Dezember über das ADR 2017 und das RID 2017.

Deutschland setzt im Störfallrecht nun teilweise die Seveso-III-Richtlinie – u.a. im Bundes-Immissionsschutzgesetz – um. Die Novelle der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) lässt aber weiter auf sich warten.

Apropos warten ... Umgesetzt nach langer Warte- bzw. Diskussionszeit wurden endlich die Änderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) – so wie bereits im November im eco Compliance Report beschrieben.

Noch viel länger auf sich warten ließ die neue Abfallbeauftragtenverordnung 2017, die zum 1. Juni 2017 das „Relikt“ Abfallbetriebsbeauftragtenverordnung von 1978 ersetzt. Dies war lange überfällig, da die Verordnung nicht mehr im Einklang mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) steht.

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In den Legal Compliance Sachgebieten ist zum Ende des Jahres nur eine Änderung wesentlich. Diese allerdings betrifft sämtliche Arbeitgeber. Mit dem Ziel der Optimierung der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung wurden zahlreiche neue Regelungen in das Vierte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) eingeführt und eine Vielzahl redaktioneller Änderungen vorgenommen.

Für ein zielgerichtetes Umweltmanagement ist die Erfassung vergangener und aktueller umweltrelevanter Daten und Informationen notwendig. Um die Umweltleistung eines Unternehmens messen, darstellen und somit später vergleichen zu können, hat sich die Festlegung von Kennzahlen und Indikatoren als bewährtes Mittel etabliert. Dabei sollten Sie allerdings darauf achten, dass auch wirklich alle Indikatoren und Kennzahlen ermittelt und miteinbezogen werden.