Blog from August, 2016

August-Ausgaben Reports

Die aktuellen Ausgaben unserer Reports stehen unseren Kunden zur Verfügung.

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Relevante Änderungen gab es im August im Bereich der Technischen Regeln zum Umgang mit Gefahrstoffen (Aufnahme von 1,2-Dichlorethan in die TRGS 910, neue TRGS 504 bezüglich der Exposition gegenüber gefährlichen Stäuben) und zur Arbeitsmedizin (Neufassung der AMR 2.1 mit Verschärfung von Fristen für die Vorsorge).

Firmen mit Hochregallägern empfehlen wir unseren Beitrag zur neuen DGUV Information 208-045 „Fördertechnik in Hochregallägern – Störungsbeseitigung in Regalanlagen“.

Für Energieversorger und Netzbetreiber ist das neue Strommarktgesetz von Bedeutung, das eine Welle von Änderungen im betroffenen Rechtsgebiet auslöste.

Zu guter Letzt stellen wir klar, welche Übergangsfristen es im BImSchG und in der TA Luft 2017 (noch immer im Entwurf) sowie im Zusammenhang mit BVT-Schlussfolgerungenzur Einhaltung neuer Emissionsgrenzwerte gibt, und welche für Sie gelten.

 

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In den Legal Compliance Sachgebieten dominieren im Monat August vorwiegend Änderungen im Steuerrecht. Neben der Abgabenordnung wurde sowohl die Umsatzsteuer- als auch die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung geändert.

 Im Arbeits- und Sozialrecht berichten wir über die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes.  

Für Unternehmen mit Beschäftigten im Elektrohandwerk ist die Anhebung des Mindestlohns im Mindestlohngesetz von Bedeutung.

Unternehmen, die Ladungen per Seecontainer befördern, sollten die Änderung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) beachten: Künftig wird die Angabe der verifizierten Bruttomasse von Seecontainern zur Pflichtangabe.

Achten Sie bereits auf eine bedarfsgerechte, bestandsminimierende Materialsteuerung?

Aufgabe des Bestandsmanagements ist es, sich mit der Reduzierung der Lagerbestände bei gleichzeitiger Erhaltung oder sogar Erhöhung des Lieferservices und der damit einhergehenden Kundenzufriedenheit im Unternehmen zu beschäftigen, denn eine drastische Reduzierung von Materialbeständen bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Beispielsweise können durch eine Bestandsminimierung sowohl die Transparenz als auch die Qualität erhöht werden. Ferner können die Laufwege in der Produktion verkürzt und so Kosten eingespart werden. Überdies können die neu gewonnenen Flächen anderweitig genutzt werden.  

Diesen Monat möchten wir Ihnen einen weiteren Betriebsbeauftragten vorstellen: die Elektrofachkraft.

Um mehr zu erfahren, z.B. über

  • die rechtlichen Grundlagen,
  • die Bestellung,
  • die Aufgaben und
  • die Fortbildung von Elektrofachkräften,

lesen Sie hier weiter.

 

Zu Beginn der Urlaubszeit möchten wir Ihnen diese Woche weitere Tipps zum Thema Energiesparen mit auf den Weg geben:

  • Rollos anbringen: Während Sie beispielsweise im Schwimmbad sind oder ein Picknick im Freien machen, können Rollos vor den Fenstern helfen, Ihre Räume angenehm kühl zu halten. Wenn Sie wieder zu Hause sind, können Sie auf stromfressende Klimageräte verzichten.
  • Kühler Effekt: Duschen Sie bei sommerlichen Temperaturen lauwarm und trocknen Sie sich anschließend nicht ab. Die Verdunstung des Wassers auf der Haut kühlt und erfrischt länger. Vermeiden Sie (eis-)kalte Duschen – Sie schwitzen kurz darauf verstärkt und bekommen möglicherweise zudem Kreislaufprobleme.
  • Trocknerverzicht: An warmen Tagen können Sie Ihre Wäsche getrost draußen auf dem Balkon oder im Garten trocknen lassen. Genießen Sie den Duft frisch gewaschener und an der Luft getrockneter Wäsche!
  • Urlaub in Deutschland: Muss es jedes Jahr eine weite Flugreise sein? Auch Deutschland hat wunderschöne Fleckchen zu bieten.
  • Einfach mal „abschalten“ – und das in zweifacher Hinsicht: Schalten Sie Ihr Smartphone aus, wenn Sie am See liegen oder einen Familienausflug machen. Sie müssen nicht immer erreichbar sein!