Die aktuellen Ausgaben unserer Reports stehen unseren Kunden zur Verfügung.
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Relevante Änderungen gab es im August im Bereich der Technischen Regeln zum Umgang mit Gefahrstoffen (Aufnahme von 1,2-Dichlorethan in die TRGS 910, neue TRGS 504 bezüglich der Exposition gegenüber gefährlichen Stäuben) und zur Arbeitsmedizin (Neufassung der AMR 2.1 mit Verschärfung von Fristen für die Vorsorge).
Firmen mit Hochregallägern empfehlen wir unseren Beitrag zur neuen DGUV Information 208-045 „Fördertechnik in Hochregallägern – Störungsbeseitigung in Regalanlagen“.
Für Energieversorger und Netzbetreiber ist das neue Strommarktgesetz von Bedeutung, das eine Welle von Änderungen im betroffenen Rechtsgebiet auslöste.
Zu guter Letzt stellen wir klar, welche Übergangsfristen es im BImSchG und in der TA Luft 2017 (noch immer im Entwurf) sowie im Zusammenhang mit BVT-Schlussfolgerungenzur Einhaltung neuer Emissionsgrenzwerte gibt, und welche für Sie gelten.
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In den Legal Compliance Sachgebieten dominieren im Monat August vorwiegend Änderungen im Steuerrecht. Neben der Abgabenordnung wurde sowohl die Umsatzsteuer- als auch die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung geändert.
Im Arbeits- und Sozialrecht berichten wir über die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes.
Für Unternehmen mit Beschäftigten im Elektrohandwerk ist die Anhebung des Mindestlohns im Mindestlohngesetz von Bedeutung.
Unternehmen, die Ladungen per Seecontainer befördern, sollten die Änderung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) beachten: Künftig wird die Angabe der verifizierten Bruttomasse von Seecontainern zur Pflichtangabe.