Blog from January, 2016

Die Januarausgaben unserer Reports stehen unseren Kunden ab sofort zur Verfügung.

Im eco Compliance Report stellen wir Ihnen die Neufassung der Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV) sowie des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vor und informieren Sie über Änderungen des Entwässerungsortsgesetztes Bremen. Auch machen wir Sie mit den Konkretisierungen zur Datenteilung und der Ergänzung einer Beschränkung der REACH-Verordnung vertraut.

Zudem weisen wir auf die Veröffentlichung eines Warnhinweis zur DIN EN 795:2012 „Persönliche Absturzschutzausrüstung – Anschlageinrichtungen“ gemäß Verordnung (EU) Nr. 1025/2012, sowie auf das Inkrafttreten der Multilaterale Vereinbarung M292 im Rahmen der 26. ADR-Ausnahmeverordnung hin.

In der Januarausgabe unseres neuen Legal Compliance Reports stellen wir Ihnen die Änderung der Anhänge der Dual-Use-Verordnung, die Ergänzung des Strafgesetzbuch, den Erlass einer Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden zur Abgabenordnung und den Entwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vor. Des Weiteren erläutern wir Ihnen die Änderungen des Einkommensteuergesetz, des Körperschaftsteuergesetz, des Umsatzsteuergesetz und des Gewerbesteuergesetz aufgrund des Steueränderungsgesetz 2015.

Außerdem teilen wir Ihnen mit, dass der neue Zollkodex der Union ab dem 1. Mai 2016 gültig ist und beschreiben umfassend die Änderungen zum noch gültigen Zollkodex.

Eine umweltorientierte Fahrweise spart Kraftstoff, schützt vor übermäßigem Verschleiß und senkt die Lärmemission.

Eine Möglichkeit, Sprit zu sparen, ist, in gewissen Situationen, beispielsweise an Bahnübergängen bei geschlossenen Schranken, den Motor abzustellen.

Auch eine vorausschauende und umweltbewusste Fahrweise hilft, Benzin zu sparen. Neben einer kurzen, aber kräftigen Beschleunigung ist es wichtig, möglichst schnell in einen höheren Gang zu schalten, damit das Auto mit einer niedrigeren Drehzahl gefahren werden kann. Denn woran viele nicht denken: Es ist weitaus umweltfreundlicher, mehr Gas in einem höheren Gang als weniger Gas in einem niedrigeren Gang zu geben.

Solche und andere Tipps werden in Öko-Fahrtrainings vermittelt – haben Sie schon einmal erwogen, ein Öko-Fahrtraining für Ihre Mitarbeiter anzubieten?

Unter 9.5 Sonstiges haben wir Ihnen einen Kalender mit allen Terminen für die Steuer und Sozialversicherungsbeiträge für das 1. Halbjahr 2016 eingestellt.

KW 3: Reifendruck

Der richtige Reifendruck dient nicht nur der Sicherheit, sondern auch dem Umweltschutz, da ein zu geringer Druck höheren Kraftstoffverbrauch zur Folge hat. Laut Angaben von oekoside.de erhöht schon ein Reifendruck, der 0,5 bar unter der vom Hersteller angegebenen Empfehlung liegt, den Spritverbrauch um bis zu 6 %. Des Weiteren nimmt durch einen zu niedrigen Reifendruck auch die Abnutzung der Reifen zu.

Reifendruckkontrollsysteme (RDKS) messen den Reifendruck automatisch oder fassen seine Veränderung über die Zeit auf und übermitteln die Angaben an den Fahrer. Entsprechend der VO (EG) Nr. 661/2009 (Verordnung über die über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit) müssen neue Fahrzeuge der Klasse M(Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz [umgangssprachlich PKW und Wohnmobile]) mit einem präzisen System zur Überwachung des Reifendrucks ausgerüstet sein, das den Fahrer im Fahrzeug im Interesse eines optimalen Kraftstoffverbrauchs und der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr warnt, wenn es in einem Reifen zu einem Druckverlust kommt.

Wenn Ihre Fahrzeuge noch nicht über RDKS verfügen, empfiehlt sich eine regelmäßige Kontrolle des Reifendrucks mindestens einmal pro Woche.

KW 2: Rücknahmepflicht

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (kurz ElektroG) ist die deutsche Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie zur Regelung des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Es dient vorrangig der Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten. Ein weiteres Ziel ist die Wiederverwendung/stoffliche Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren. 

Das ElektroG regelt daher auch die Entsorgung und Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten und legt die Anforderungen an die Produktverantwortung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz für Elektro- und Elektronikgeräte fest. 

Neben der Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht besteht vor allem für Hersteller eine Reihe weiterer Pflichten, so beispielsweise die in § 10 ElektroG explizit geregelte Rücknahmepflicht. Halten Sie die entsprechenden Anforderungen ein?
Für Privatpersonen gilt: Eine Entsorgung von alten Elektro- und Elektronikgeräten im Hausmüll ist verboten – sie sind (kostenfrei) bei Sammelstellen abzugeben.

Pflichten ... überall Pflichten ...

Der Unternehmer hat die Pflicht, durch Einsatz geeigneter Organisations- und Aufsichtsmaßnahmen die Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen im Betrieb zu gewährleisten.

Erfahren Sie hier welche Pflichten ein Unternehmer insbesondere zu erfüllen hat. 

Als weiteren Betriebsbeauftragten möchten wie Ihnen heute den Laserschutzbeauftragten vorstellen.

Detaillierte Angaben, z.B. über

  • die rechtlichen Grundlagen
  • die Bestellung
  • die Aufgaben, Befugnisse und Pflichten 

eines Laserschutzbeauftragten erfahren Sie hier.

Änderungen der Richtlinie zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (Richtlinie 2011/16/EU)

Mit den vorgesehenen Änderungen soll es einen automatisierten und obligatorischen Informationsaustausch über Steuervorbescheide mit grenzüberschreitender Wirkung (tax rulings) geben. Das neue Verfahren soll zum 1. Januar 2017 greifen.

Lesen Sie hier weiter.