Ein schmaler Pfad: Zum richtigen Maß zwischen Gehörschutz und Signalhörbarkeit
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Mitarbeiter ohne Vorschädigungen des Gehörs am Arbeitsplatz ab einem mittleren Schallpegel von 90 Dezibel dB(A) oder einem gelegentlichen Spitzenpegel von bis zu 137 Dezibel dB(A) einen Gehörschutz tragen müssen. Die Benutzung des Gehörschutzes regelt die DGUV-Regel 112-194 (vorher BG-Regel 194).
Um mehr über
- die verschiedenen Arten von Gehörschutz,
- ihren Einsatzbereich sowie
- ihre Funktionsfähigkeit und
- ihre Kennzeichnung
zu erfahren, lesen Sie hier weiter.