Blog from April, 2015

Anlass der Sonderausgabe "Betriebssicherheitsverordnung" unseres eco Compliance Reports ist das 5. EcoWebDesk-Anwenderforum, welches am 6. und 7. Mai in Berlin stattfindet. eco Compliance wird auf der Veranstaltung als Aussteller und Vortragender vertreten sein.

Die Sonderausgabe, die während des Anwenderforums als Papierexemplar verteilt wird, enthält neben den Review-Beiträgen zu den Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung auch den kompletten Text der Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen.

Hier können Sie die elektronische Fassung downloaden.

Datenschutzbeauftragter

Eine weitere wichtige Person im Unternehmen ist der Datenschutzbeauftragte.

Wenn Sie mehr über

  • die rechtlichen Grundlagen,
  • die Bestellung.
  • die Aufgaben und
  • die Fortbildung

von Datenschutzbeauftragten erfahren möchten, lesen Sie bitte hier weiter. 

Die /wiki/spaces/KUN/pages/1769627 unseres eco Compliance Reports wurde eingestellt und steht unseren Abo-Kunden ab sofort zur Verfügung.

Wir informieren Sie über den erweiterten Anwendungsbereich der überarbeiteten SysStabV und über Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 hinsichtlich der Spezifikation für die Löslichkeit des Lebensmittelzusatzstoffs Polyvinylalkohol (E 1203) und des EDL-G für Unternehmen, die keine KMU sind: Sie müssen bis spätestens zum 5. Dezember 2015 ein erstes Energieaudit durchführen.

Zudem machen wir Sie mit dem aktualisierten Interpretationspapier „Wesentliche Veränderung von Maschinen“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der neuen TRGS 529 „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ vertraut.

Wir stellen Ihnen die am 1. Mai 2015 in Kraft tretende, neu gefasste Förderrichtlinie für Energiemanagementsysteme und den Entwurf der Neufassung der 14. ProdSV vor, deren wesentliche Neuerung die bereits ab 1. Juni 2015 vorzunehmende Einstufung der Druckgeräte nach Fluidgruppen ist.

Weitere Themen unserer Report-Ausgabe sind das bereits ab 30. April 2015 geltende Verfahren zur Typgenehmigung von Notbremsassistenzsystemen gemäß Verordnung (EG) Nr. 661/2009 mit entsprechender Ergänzung des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 347/2012 und die Ergänzung des Anhangs IV der RoHS-Richtlinie um die beiden Ausnahmen Blei als thermischer Stabilisator in PVC und Quecksilber in Drehübertragern in intravaskulären Ultraschallbildgebungssystemen.

PSA: Gehörschutz

 

Ein schmaler Pfad: Zum richtigen Maß zwischen Gehörschutz und Signalhörbarkeit

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Mitarbeiter ohne Vorschädigungen des Gehörs am Arbeitsplatz ab einem mittleren Schallpegel von 90 Dezibel dB(A) oder einem gelegentlichen Spitzenpegel von bis zu 137 Dezibel dB(A) einen Gehörschutz tragen müssen. Die Benutzung des Gehörschutzes regelt die DGUV-Regel 112-194 (vorher BG-Regel 194).

Um mehr über

  • die verschiedenen Arten von Gehörschutz,
  • ihren Einsatzbereich sowie
  • ihre Funktionsfähigkeit und
  • ihre Kennzeichnung

zu erfahren, lesen Sie hier weiter.