Link zum Rechtstext | Kehr- und Überprüfungsordnung |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen vom 16. Juni 2009 |
Kerninhalte | Diese Verordnung definiert kehr- oder überprüfungspflichtige Anlagen und enthält unter anderem Regelungen zu besonderen Kehrarbeiten, Pflichten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und zur Durchführung von Kehr- oder Überprüfungsarbeiten. Die Anzahl der Kehrungen und Überprüfungen ist in Anlage 1 normiert. |
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