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Link zum Rechtstext

Kehr- und Überprüfungsordnung

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen vom 16. Juni 2009

Kerninhalte

Diese Verordnung definiert kehr- oder überprüfungspflichtige Anlagen und enthält unter anderem Regelungen zu besonderen Kehrarbeiten, Pflichten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und zur Durchführung von Kehr- oder Überprüfungsarbeiten.

Die Anzahl der Kehrungen und Überprüfungen ist in Anlage 1 normiert.

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