Rechtsnorm |
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Gesetzl. Kurzzeichen |
ThürGIG |
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Bezeichnung |
Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen vom 16. Dezember 2005 |
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Kerninhalte |
Ziel dieses Gesetzes ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu verhindern und bestehende Benachteiligungen zu beseitigen sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft herzustellen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen. |
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Rechtsnorm-Links |
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URL-Adresse |
http://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/arbeitsrecht/laender/th/bgg_ges.htm |
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Rechtsnorm-Links |
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URL-Adresse |
http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/t/oty/page/bsthueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=30&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-BehIntegGTHrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint |
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