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Rechtsnorm

 

 

Gesetzl. Kurzzeichen

ThürGIG

Bezeichnung

Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen vom 16. Dezember 2005

Kerninhalte

Ziel dieses Gesetzes ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu verhindern und bestehende Benachteiligungen zu beseitigen sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft herzustellen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen.

Rechtsnorm-Links

 

 

URL-Adresse

http://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/arbeitsrecht/laender/th/bgg_ges.htm

Rechtsnorm-Links

 

 

URL-Adresse

http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/t/oty/page/bsthueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=30&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-BehIntegGTHrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

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