TRwS 135

 



Die TRwS 135 wurde durch die TRwS 790 ersetzt.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bestehende einwandige unterirdische Behälter aus metallischen Werkstoffen – Arbeitsblatt DWA-A 790 (Ausgabe Dezember 2010)

Kerninhalte

Ziel dieser Technischen Regel wassergefährdender Stoffe ist es, für bestehende einwandige unterirdische Behälter, die nicht entsprechend den geltenden wasserrechtlichen Vorschriften ausgeführt sind, Voraussetzungen für den sicheren Weiterbetrieb festzulegen, bis eine Sanierung angeordnet wird.

Für vorhandene Behälter, die nicht dem gültigen Anforderungsniveau nach ausgebildet sind, werden Ersatzlösungen angeboten, die den geforderten Sicherheitsvorkehrungen gleichfalls gerecht werden.

Zudem werden technische Maßnahmen für einwandige unterirdische Behälter, z. B. Schutz gegen Innen- und Außenkorrosion, und Maßnahmen organisatorischer Art, z. B. zusätzliche Prüfungen, beschrieben.