TRwS 787

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen (Ausgabe September 2023)

Kerninhalte

In der TRwS 787 werden die Anforderungen an die Teile von Abwasseranlagen konkretisiert, die zur Rückhaltung genutzt werden sollen. Es sind Anforderungen an die technische Ausführung der betrieblichen Kanalisation und der Auffangvorrichtung sowie Maßnahmen zur Leckageerkennung und Anforderungen an die Fremd- und Eigenüberwachung beschrieben. Diese sind einzuhalten, wenn die betriebliche Abwasseranlage zur Rückhaltung von Leckagen aus LAU- und HBV-Anlagen im Sinne § 22 Absatz 2 AwSV genutzt werden soll.
Die TRwS 787 richtet sich insbesondere an Behörden, Betreiber, Planende, Fachbetriebe und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG und der AwSV tätig sind.

Links zur RechtsänderungReview vom 01. September 2023
Review vom 01. April 2022