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Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Kostenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 6. Juli 2005

Kerninhalte

Diese Verordnung, die alle Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten im Sinne des § 3 Abs. 11 ElektroG betrifft, regelt das Erheben von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der zuständigen Behörde nach § 16 Abs. 1 ElektroG oder der von dieser beliehenen Gemeinsamen Stelle nach § 17 Abs. 1 ElektroG.

Die Gebührentatbestände und die Höhe der Gebühren ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis (Anhang 1). Nach § 2 besteht die Möglichkeit der Kostenermäßigung und Kostenbefreiung - in Abhängigkeit von der Menge (Anhang 2).

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Umwelt-Online

URL-Adresse

http://www.umwelt-online.de/regelwerk/abfall/krwabfg/reegkv.htm

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bundesministerium der Justiz

URL-Adresse

http://www.gesetze-im-internet.de/elektrogkostv/


 

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