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Kurzbezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung + AGB Abfallentsorgung Kreis Rendsburg-Eckernförde

Bezeichnung

Satzung über die Abfallwirtschaft im Kreis Rendsburg-Eckernförde und Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen in der Fassung der Änderungssatzung vom 15. Dezember 2015 und Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen und Haushaltungen in der ab 1. Januar 2017 gültigen Fassung

Rechtsebene

Osterrönfeld und Büdelsdorf

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallwirtschaftssatzung bestimmt, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde, dem die Gemeinden Osterrönfeld und Büdelsdorf angehören, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfällen als öffentliche Einrichtung betreibt und sich zur Durchführung der Abfallwirtschaftsgesellschaft RendsburgEckernförde mbH (AWR) bedient. Sie regelt unter anderem Anschluss-, Benutzungs- und Überlassungsrechte/-pflichten sowie Entsorgungsentgelte. Die Durchführung der Abfallentsorgung ist verbindlich sowohl in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen (AGB Abfallentsorgung-Kreis) als auch in den geregelt.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung und AGB Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen

URL-Adresse

http://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/fileadmin/ortsrecht/dokument/deckblattawsanlageundagb2016.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

AGB Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle

URL-Adresse

https://www.awr.de/fileadmin/media/AGB_Satzungen/AGB_und_Preise_16_2_-_01_2017_DRUCK_Stand_1.2.pdf

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