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VO über die Behandlung von kommunalem Abwasser

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Behandlung von kommunalem Abwasser vom 15. Oktober 1997

Kerninhalte

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser und erklärt das Saarland als empfindliches Gebiet im Sinne von Art. 5 Abs. 1 dieser Richtlinie.

Sie gilt für das Sammeln, Behandeln und Einleiten von kommunalem Abwasser und das Behandeln und Einleiten von biologisch abbaubarem Abwasser bestimmter Industriebranchen.