Kurzbezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung + AGB Abfallentsorgung Kreis Rendsburg-Eckernförde |
Bezeichnung | Satzung über die Abfallwirtschaft im Kreis Rendsburg-Eckernförde und Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen in der Fassung der Änderungssatzung vom 4. Dezember 2018 und Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen und Haushaltungen in der ab 1. Januar 2019 gültigen Fassung |
Rechtsebene | Osterrönfeld und Büdelsdorf |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallwirtschaftssatzung bestimmt, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde, dem die Gemeinden Osterrönfeld und Büdelsdorf angehören, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfällen als öffentliche Einrichtung betreibt und sich zur Durchführung der Abfallwirtschaftsgesellschaft RendsburgEckernförde mbH (AWR) bedient. Sie regelt unter anderem Anschluss-, Benutzungs- und Überlassungsrechte/-pflichten sowie Entsorgungsentgelte. Die Durchführung der Abfallentsorgung ist verbindlich sowohl in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen (AGB Abfallentsorgung-Kreis) als auch in den geregelt. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung und AGB Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen |
URL-Adresse | https://www.awr.de/fileadmin/user_upload/agb-satzungen/20141217_Deckblatt__AWS__Anlage_und_AGB.pdf |
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Bezeichnung | AGB Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle |
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