Link zum Rechtstext | Extreme Hitzebelastung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Arbeitsmedizinische Regel konkretisiert den Begriff „extreme Hitzebelastung“ und beschreibt beispielhaft Tätigkeiten, die durch diese Belastung zu einer besonderen Gefährdung führen können. Sie bestimmt zudem, dass Arbeitgeber für Beschäftigte, die einer extremen Hitzebelastung ausgesetzt sind, arbeitsmedizinische Pflichtuntersuchungen zu veranlassen haben. |