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Link zum Rechtstext

Extreme Hitzebelastung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können vom 2. Dezember 2013

Kerninhalte

Diese Arbeitsmedizinische Regel konkretisiert den Begriff „extreme Hitzebelastung“ und beschreibt beispielhaft Tätigkeiten, die durch diese Belastung zu einer besonderen Gefährdung führen können.

Sie bestimmt zudem, dass Arbeitgeber für Beschäftigte, die einer extremen Hitzebelastung ausgesetzt sind, arbeitsmedizinische Pflichtuntersuchungen zu veranlassen haben.

 

 

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