Kurzbezeichnung |
Abwasserbeseitigungs- und Abwassergebührensatzung Helmstedt |
Bezeichnung |
Satzung der Stadt Helmstedt über die Abwasserbeseitigung in der Fassung vom 19. Dezember 2005 und Satzung über die Erhebung von Gebühren der Stadt Helmstedt in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 16. Dezember 2016 |
Rechtsebene |
Helmstedt |
Art der Norm |
Satzung |
Kerninhalte |
Die Abwassersatzung bestimmt, dass die Stadt Helmstedt die Aufgabe hat, das in ihrem Gemeindegebiet anfallende Abwasser (Schmutzwasser, Niederschlagswasser) zu beseitigen. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht bzw. Anschluss- und Benutzungszwang sowie Benutzungsbedingungen. Die Abwassergebührensatzung berechtigt die Stadt, Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der jeweiligen öffentlichen Abwasseranlagen (Abwassergebühren) zu erheben. Sie legt insbesondere die Bemessungsgrundlagen und Gebührensätze fest. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung |
Abwasserbeseitigungssatzung |
URL-Adresse |
http://www.stadt-helmstedt.de/fileadmin/user_upload/01_Rathaus/Virtuelle_Verwaltung/Ortsrecht/Abwasserbeseitigungssatzung.pdf |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung |
Abwassergebührensatzung |
URL-Adresse |
http://www.stadt-helmstedt.de/fileadmin/user_upload/01_Rathaus/Virtuelle_Verwaltung/Ortsrecht/Abwassergebuehrensatzung_2013_4.Aenderungssatzung_01.01.2017.pdf |
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Gesetzl. Kurzzeichen |
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