BremWG

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Anpassung des bremischen Rechts an das Wasserhaushaltsgesetz vom 12. April 2011

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Bremisches Wassergesetz

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt für oberirdische Gewässer, Küstengewässer und Grundwasser sowie für Teile dieser Gewässer und für das nicht aus Quellen wild abfließende Wasser - mit Ausnahme von kleinen Gewässern wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung.

Es teilt die oberirdischen Gewässer und Küstengewässer in drei Ordnungen ein und ordnet die im Einzugsgebiet der Weser liegenden oberirdischen Gewässer einschließlich des ihnen zugeordneten Grundwassers der Flussgebietseinheit "Weser" zu.

Es legt neben dem Gemeingebrauch erlaubnisfreie Benutzungen fest und regelt die Eigentumsverhältnisse an den Gewässern sowie deren Ausbau- und Unterhaltungspflichten.

Es bestimmt das Verfahren zur Festsetzung von Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten und regelt den Hochwasserschutz, die Gewässeraufsicht und die Zuständigkeiten und Aufgaben der Wasserbehörden sowie die Aufgaben des gewässerkundlichen Dienstes.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenWHG_Sum_MoC
Links zur RechtsänderungReview vom 11. Januar 2021