Kurzbezeichnung | Entwässerungs- und Abwassergebührensatzung |
Bezeichnung | Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund vom 21. Juli 2017 und Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund vom 22. November 2017 |
Rechtsebene | Dortmund |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Entwässerungssatzung bestimmt, dass die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Dortmund das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln des im Stadtgebiet anfallenden Abwassers umfasst. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang, private Anschlussleitungen und Indirekteinleitungen. Die Abwassergebührensatzung berechtigt die Stadt Dortmund, Benutzungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswassergebühren) für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen sowie Gebühren für Beiträge und Umlagen der Wasserverbände zu erheben. Sie legt unter anderem die Gebührenmaßstäbe und die Gebührensätze fest. |
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Bezeichnung | Abwassergebührensatzung |
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Bezeichnung | Entwässerungssatzung |
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