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Kurzbezeichnung

Entwässerungs- und Abwassergebührensatzung

Bezeichnung

Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund vom 21. Juli 2017 und Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund vom 22. November 2017

Rechtsebene

Dortmund

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Entwässerungssatzung bestimmt, dass die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Dortmund das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln des im Stadtgebiet anfallenden Abwassers umfasst. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang, private Anschlussleitungen und Indirekteinleitungen. Die Abwassergebührensatzung berechtigt die Stadt Dortmund, Benutzungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswassergebühren) für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen sowie Gebühren für Beiträge und Umlagen der Wasserverbände zu erheben. Sie legt unter anderem die Gebührenmaßstäbe und die Gebührensätze fest.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abwassergebührensatzung

URL-Adresse

https://www.dortmund.de/media/p/stadtkasse_und_steueramt/pdf_20/satzungen_1/2018_5/2018_-_Abwassergebuehrensatzung.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Entwässerungssatzung

URL-Adresse

https://www.dortmund.de/media/p/stadtentwaesserung/grundstuecksentwaesserung/downloads_22/Entwaesserungssatzung_Dortmund.pdf

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