Link zum Rechtstext |
Sicherheitsüberprüfungsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes vom 20. April 1994 |
Kerninhalte |
Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung von Personen, die von den zuständigen Stellen mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden sind (Wiederholungsüberprüfung). |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/wirtschaft/sueg_ges.htm |
URL-Adresse |
http://www.gesetze-im-internet.de/s_g/index.html |
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