Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | BtM-Kostenverordnung |
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Kerninhalte | Diese Verordnung berechtigt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf dem Gebiet des Betäubungsmittelverkehrs Gebühren und Auslagen zu erheben (Gebührenverzeichnis in der Anlage). |