Die Vertragsstaaten haben dieses Übereinkommen geschlossen - um einen Schutz der Erfindungen in diesen Staaten durch ein einheitliches Patenterteilungsverfahren und durch die Schaffung bestimmter einheitlicher Vorschriften für die nach diesem Verfahren erteilten Patente zu erreichen, - um zu diesen Zwecken eine Europäische Patentorganisation zu schaffen - um diesen Staaten die Einhaltung der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ) aufzuerlegen.
Das Europäische Patentübereinkommen im engeren Sinne legt die wesentlichen Grundlagen fest: - Aufbau und Zuständigkeiten der Europäischen Patentorganisation, - materielles Patentrecht, - europäische Patentanmeldung, - Verfahren der Patentanmeldung und Rechtsmittel, - Auswirkungen auf das nationale Recht, - besondere Übereinkommen, - Euro-PCT-Anmeldungen - Übergangsbestimmungen