BremVwZG

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bremisches Verwaltungszustellungsgesetz vom 26. Januar 2006

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Kerninhalte

Dieses Gesetz bestimmt für Bremen, dass auf das Zustellungsverfahren der Behörden des Landes, der Gemeinden und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts die Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes Anwendung finden.