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Das Gesetz ist seit dem 01.07.2021 nicht mehr gültig 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Durchführung des Bundesgesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich in Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 2009

Link zum RechtstextEEWärmeG-DG NRW

Kerninhalte

Ziel dieses Gesetzes ist, die Überprüfung der Erfüllung der Pflichten nach § 3 Absatz 1 EEWärmeG und der Nachweise nach § 10 EEWärmeG vorrangig durch Sachkundige nach § 2 Absatz 2 Nummer 3 EEWärmeG vornehmen zu lassen.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 05. Juli 2021



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