Gesetzl. Kurzzeichen |
LAR BW |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen vom 29. November 2006 |
Kerninhalte |
Diese Richtlinie gilt für-> Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie, in notwendigen Fluren – ausgenommen in offenen Gängen vor Außenwänden,> die Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken),> den Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall.Sie gilt nicht für Lüftungs- und Warmluftheizungsanlagen. Für Lüftungsanlagen ist die Richtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen (LüAR) zu beachten. |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Umwelt-Online |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/bw/lar_ges.htm |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg |
URL-Adresse |
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16493/6_5.pdf |
Manage space
Manage content
Integrations