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Gesetzl. Kurzzeichen

LAR BW

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen vom 29. November 2006

Kerninhalte

Diese Richtlinie gilt für-> Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie, in notwendigen Fluren – ausgenommen in offenen Gängen vor Außenwänden,> die Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken),> den Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall.Sie gilt nicht für Lüftungs- und Warmluftheizungsanlagen. Für Lüftungsanlagen ist die Richtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen (LüAR) zu beachten.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Umwelt-Online

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/bw/lar_ges.htm

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg

URL-Adresse

http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16493/6_5.pdf

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